VORSCHRIFTEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
§1 Glossar der Begriffe
- NWAGNER – NWAGNER TECHNOLOGIES Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Warschau, unter der folgenden Adresse: ul. Trakt Lubelski 277D, 04-667 Warschau, Polen, eingetragen in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, das vom Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau geführt wird. Warschau in Warschau, 14. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter KRS-Nummer: 0001108062, mit NIP-Nummer: 9522256565, REGON-Nummer: 528743732, mit einem vollständig gedeckten Stammkapital von 5.000,00 PLN.
- Benutzer oder Kunde – juristische Person, die NWAGNER-Dienste nutzt.
- Kunde – ein Unternehmen, das an der Nutzung der NWAGNER-Dienste interessiert ist.
§2 Allgemeine Bestimmungen
- Die Leistungsordnung (nachfolgend „Ordnung“ genannt) legt die allgemeinen Bedingungen für die Leistungserbringung sowie die Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung von Verträgen fest.
- Die Dienstleistungen werden von NWAGNER erbracht.
- Bei der Erbringung von Leistungen durch NWAGNER sind die Mitarbeiter von NWAGNER zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet.
- Die Dienstleistungen werden gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 344) sowie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte erbracht (GBl. 2020, Pos. 287).
§3 Dienstleistungsvertrag
- Die von NWAGNER erbrachten Leistungen werden auf Grundlage eines Leistungserbringungsvertrages (nachfolgend „Vertrag“ genannt) erbracht.
- Der Vertrag kann geschlossen werden:
- Auf elektronischem Weg:
- Durch die Annahme der vereinbarten Nutzungsbedingungen durch den Kunden, die ihm von NWAGNER elektronisch zugestellt wurden.
- Durch den Abschluss des Vertrags in elektronischer Form unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer vertrauenswürdigen Signatur, die auf der Trusted Profile-Plattform verfügbar ist (https://pz.gov.pl).
- Schriftlich:
- Durch Übermittlung eines vom Kunden schriftlich unterzeichneten Scans der Vereinbarung in elektronischer Form an die von NWAGNER angegebene E-Mail-Adresse.
- Durch Zustellung des vom Kunden schriftlich unterzeichneten Vertrags an den Hauptsitz von NWAGNER (NWAGNER INVESTMENTS & TECHNOLOGIES sp. z o. o., ul. Trakt Lubelski 277D, 04-667, Warschau, Woiwodschaft Masowien, Polen) per Post oder Kurierdienst.
- Mündlich durch Annahme der Bedingungen während eines Telefongesprächs mit einem NWAGNER-Vertreter.
- Auf elektronischem Weg:
- Der Vertragsschluss kann mit einem Kunden erfolgen, der eine natürliche oder juristische Person ist. Die Erbringung von Dienstleistungen an einen Dritten ist unter der Voraussetzung möglich, dass im Vertrag der Vertragsgegenstand festgelegt ist.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
- Der Vertrag kann vom Nutzer gekündigt werden, wenn:
- NWAGNER hat nicht mehr als 3 Arbeitsstunden für die Erbringung der Dienstleistung aufgewendet.
- NWAGNER hat die Leistung noch nicht erbracht.
- NWAGNER hat zur Erbringung der Dienstleistung keine Dienstleistungen oder Waren von anderen Unternehmen eingekauft.
§4 Vergütung und Gewährleistung
- Die Vergütung ist vom Begünstigten zu zahlen:
- Basierend auf der von NWAGNER ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung.
- Nach Abschluss des Vertragsgegenstands, sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist.
- Die Vergütung von NWAGNER kann wie folgt festgelegt werden:
- Zeitvergütung – pro Arbeitsstunde für den Dienst.
- Aufgabenbezogene Vergütung – für die Bereitstellung der Dienstleistung.
- Gemischte Vergütung – pro Arbeitsstunde für den Dienst und für die Bereitstellung des Dienstes.
- Der Nutzer hat Anspruch auf eine 2-jährige Garantie auf die NWAGNER-Dienste.
- Der Nutzer kann seine Garantie verlängern, indem er den „Erweiterten Garantieservice“ (im Folgenden: „Garantieverlängerung“) bestellt.
- Die Kosten für die Garantieverlängerung werden anhand der folgenden Formel berechnet: K = i * (w/10) + 100, wobei „K“ die Kosten und „w“ der Wert des Dienstes ist, den der Benutzer verlängern möchte die Garantie.
§5 Verweigerung der Leistungserbringung, Kündigung des Vertrages
- NWAGNER kann die Erbringung der Leistung verweigern.
- Die Grundlage für die Verweigerung der Leistungserbringung durch NWAGNER kann sein:
- Aus Zeitmangel kann die Dienstleistung nicht erbracht werden.
- Schulden des Kunden.
- Fehlender angemessener Kontakt zum Kunden.
- Einschließlich der „Liste der Personen und Organisationen, die Sanktionen unterliegen“, die vom Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung geführt wird (https://www.gov.pl/web/mswia/lista-osob-i-podmotywow-objetych-sankcjimi).
- Aufnahme in die von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde geführte Liste „Liste der öffentlichen Warnungen der polnischen Finanzaufsichtsbehörde“ (https://www.knf.gov.pl/dla_konsumenta/ostrzzezenie_publiczne).
- Aufnahme in die „Konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen“, herausgegeben von der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission (DG FISMA der EG) (https://data.europa.eu/data/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions?locale=en).
- Zufällige Situation.
- Beginn des Formulars
- Die Grundlage für die Kündigung des Vertrags durch NWAGNER auf eine andere als die im Vertrag festgelegte Weise kann sein:
- Schulden des Kunden.
- Fehlender angemessener Kontakt zum Kunden.
- Einschließlich der „Liste der Personen und Organisationen, die Sanktionen unterliegen“, die vom Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung geführt wird (https://www.gov.pl/web/mswia/lista-osob-i-podmotywow-objetych-sankcjimi).
- Aufnahme in die von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde geführte Liste „Liste der öffentlichen Warnungen der polnischen Finanzaufsichtsbehörde“ (https://www.knf.gov.pl/dla_konsumenta/ostrzzezenie_publiczne).
- Aufnahme in die „Konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen“, herausgegeben von der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission (DG FISMA der EG) (https://data.europa.eu/data/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions?locale=en).
- Zufällige Situation.
- NWAGNER muss einen Grund für die Kündigung des Vertrags angeben, wenn die in Abschnitt 3 genannten Bedingungen vorliegen 3. Vereinbarungen.
- Wenn aus den im Abschnitt §3 genannten Gründen 5 Punkte a, b, c Der Begünstigte kann die Vereinbarung nicht kündigen und möchte die Vereinbarung kündigen. Er oder sie kann bei NWAGNER einen Antrag auf Kündigung der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien einreichen. Dieser Antrag sollte nach folgender Vorlage erstellt werden:
Name/Vor- und Nachname des Kunden Adresse des Kunden E-Mail-Adresse des Kunden
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Stadt, Datum
NWAGNER INVESTMENTS &TECHNOLOGIES sp z oo Sekretariat des Vorstands ul. Trakt Lubelski 277D, 04-667, Warschau norbert@nwagner.pl |
Ich, der Unterzeichner (Vor- und Nachname des Kunden/Kundenvertreters), beantrage die Kündigung des zwischen NWAGNER INVESTMENRS & TECHNOLOGIES z o.o. geschlossenen Vertrages (Datum des Vertragsabschlusses). Vor- und Nachname des Kunden) in der in Abschnitt 5 angegebenen Weise 5. Regelungen zur Leistungserbringung.
Er begründet seine Bewerbung (den Grund, den Vertrag kündigen zu wollen). |
- Der im Abschnitt §5 genannte Antrag 5. der Geschäftsordnung muss der Nutzer die folgende E-Mail-Adresse angeben:norbert@nwagner.pl.
§6 SLA
- NWAGNER wird alle Anstrengungen unternehmen, um Probleme im Zusammenhang mit den von NWAGNER bereitgestellten Dienstleistungen innerhalb von 3 Werktagen nach Meldung des Problems durch den Kunden zu lösen, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
§7 Anerkennung der Bestimmungen
- Durch die Nutzung der NWAGNER-Dienste akzeptiert der Nutzer die Nutzungsbedingungen.
- Der Kunde kann den Vertrag nicht abschließen, ohne die Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben.
§8 Regelungen
- Der Benutzer, der den Vertrag nicht auf die in Abschnitt 3 angegebene Weise abschließen möchte 2 Punkte c der Ordnung muss die „Rücktrittserklärung von der Möglichkeit der Auftragserteilung im beschleunigten Verfahren“ (im Folgenden: „OrZPP“) an die E-Mail-Adresse senden:biuro@nwagner.pl.
- OrZPP sollte nach folgender Vorlage erstellt werden:
Name/Vor- und Nachname des Kunden Adresse des Kunden E-Mail-Adresse des Kunden
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Stadt, Datum
NWAGNER INVESTMENTS &TECHNOLOGIES sp z oo Sekretariat des Vorstands ul. Trakt Lubelski 277D, 04-667, Warschau norbert@nwagner.pl |
Ich, der Unterzeichner (Vor- und Nachname des Kunden/Kundenvertreters), erkläre dies gemäß §8 Abschnitt 1 der Leistungserbringungsordnung verzichtet auf den Abschluss eines Vertrages in der in (Zutreffendes streichen) genannten Form: a 2 Punkte a. Unterpunkt i – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch (ohne elektronische Signatur), c. §3 Abschnitt 2 Punkte c. – Abschluss eines mündlichen Vertrags während eines Telefongesprächs. |
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- Der OrZPP kann durch Vorlage eines OrZPP widerrufen werden, in dem der Begünstigte auf keinerlei Form des Vertragsabschlusses verzichtet.
- OrZPP muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer vertrauenswürdigen Signatur signiert sein, die auf der Zaufany-Profile-Plattform verfügbar ist (https://pz.gov.pl).
- NWAGNER kann ohne Angabe von Gründen den Abschluss des Vertrags in der folgenden Form verweigern:
- Abschnitt §3 2 Punkte a. Unterpunkt und Vorschriften.
- Abschnitt §3 2 Punkte b. Punkt i. Vorschriften.
- Abschnitt §3 2 Punkte c. Vorschriften.
- Die Bestimmungen der Verordnung gelten nicht für Kunden aus dem öffentlichen Beschaffungssektor.
§9 Schlussbestimmungen
- NWAGNER behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bestimmungen vorzunehmen.