Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Dies ist eine vereinfachte Buchführung, die zur Erfassung von Geschäftsvorfällen dient. Ein Unternehmer, der diese Form der Steuerabrechnung nutzt, erfasst alle Einnahmen aus Verkäufen und anderen Einkünften. Gleichzeitig werden Einkäufe von Waren und Materialien sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens verbucht, wie Löhne, Büro- und Verwaltungskosten und andere in den Vorschriften festgelegte Ausgaben.

Wer führt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

  • Einzelunternehmer,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG),
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG).

Was machen wir im Rahmen der Führung der EÜR-Buchhaltung?

  • Laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen,
  • Führung der Umsatzsteueraufzeichnungen,
  • Führung des Verzeichnisses der Anlagegüter und Ausrüstungen,
  • Erstellung von Umsatzsteuer- oder EU-Umsatzsteuererklärungen,
  • Einkommensteuerabrechnungen,
  • Erstellung der jährlichen Steuererklärungen (PIT-36, PIT-36L, PIT-28, PIT-8A, PIT-11),
  • Prüfung der Dokumente auf formale und rechnerische Richtigkeit,
  • Personalangelegenheiten führen.